Prüfgrundlagen / KfW 458 · Privatpersonen
KfW 458: Nachweise vor der Einreichung prüfen
Für private Eigentümerinnen und Eigentümer eines Einfamilienhauses oder von WEG-Sondereigentum. Der Check betrifft Unterlagen für die Nachweiseinreichung nach Durchführung der Maßnahme.
Geltungsbereich dieses Checks: Antragsdatum ab 21.07.2026, Nachweisphase nach Abschluss der Arbeiten. Das Datum bezeichnet den unterstützten Regelstand von FormalKorrekt, keinen allgemeinen Programmstart oder Anspruch.
Für welche Fälle?
- Anträge ab 21.07.2026 mit Einfamilienhaus oder WEG-Sondereigentum.
- Fälle ohne Bonus sowie mit angegebenem Klimageschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus oder Familienzuschlag.
Nicht abgedeckt
- Anträge vor dem 21.07.2026 und andere Gebäudetypen oder Eigentumskonstellationen.
- Die endgültige Prüfung von Selbstnutzung, Einkommen, Kindergeldberechtigung und Förderanspruch.
Unterlagen für die Nachweiseinreichung
Diese Übersicht beschreibt unseren Prüfumfang. Welche Unterlagen die Förderstelle verlangt, richtet sich nach Ihrem Fall und ihren Vorgaben. Die konkrete Liste im Check entsteht aus Ihren Angaben.
- Schlussrechnungen
- Grundlage des hochgeladenen Prüfsatzes.
- Bestätigung nach Durchführung / BnD
- Optional als Beleg zum Abgleich der BnD-ID; die ID wird im KfW-Portal benötigt.
- Zusage
- Optional als unabhängige Referenz für Rechnungsempfänger und Objekt.
- Grundbuchauszug und Meldebescheinigungen
- Bei gewähltem Klima- oder Einkommensbonus.
- Einkommensteuerbescheide
- Beim Einkommensbonus für beide maßgeblichen Bezugsjahre je relevante volljährige Person: Antragsjahr minus zwei und minus drei.
- Wohnsitznachweis minderjähriges Kind
- Beim Familienzuschlag; maßgeblich ist der Antragszeitpunkt.
Einkommensbonus: Unterlagen prüfen
Wenn Sie den Einkommensbonus angeben, gehören Grundbuchauszug, Meldebescheinigungen und Einkommensteuerbescheide zum Prüfsatz. Die Einkommensteuerbescheide werden für das zweite und dritte Jahr vor dem Antragsjahr benötigt, jeweils für jede relevante volljährige Person.
Der Check gleicht erkannte Personen und Steuerjahre mit Ihren Angaben ab. Ob die Liste aller relevanten volljährigen Personen vollständig ist und ob die Einkommensvoraussetzungen erfüllt sind, wird nicht abschließend bestätigt.
Welche Nachweise prüft FormalKorrekt?
- Schlussrechnungsstatus, Rechnungsempfänger, Investitionsadresse, Nummer, Datum und Betrag auslesbar?
- Stimmen erkannte Namen und Objektadressen zwischen unabhängigen Unterlagen überein?
- Hat die erkannte BnD-ID 15 Ziffern? Die Gültigkeit im Portal wird nicht geprüft.
- Bei Boni: Passen erkannte Wohnsitz- und Eigentumsangaben? Beim Einkommensbonus werden Personen und die zwei Bezugsjahre im Prüfsatz abgeglichen.
Für die geänderten Einkommensbedingungen ab 21.07.2026 nennt die KfW eine erwartete Nachweiseinreichung ab Januar 2027. Der konkrete Portalstand wird hier nicht live geprüft.
Quelle, Regelstand und Grenzen
Offizielle Programmquelle ↗. Diese Prüfgrundlage wurde zuletzt am 25.9.2026 geprüft. Aktuelle Vorgaben und Fristen finden Sie bei der Förderstelle; ein Live-Abgleich mit dem Portal findet nicht statt.
Regelpaket kfw458-efh-weg-2026-09-26.2. Originalunterlagen und Förderportal bleiben maßgeblich. Automatische Fundstellen sind zu prüfen; die Berechtigung und Vollständigkeit werden nicht abschließend bescheinigt.
Ein nicht erkanntes Merkmal kann im Original vorhanden sein. Ein abweichender Wert zeigt Klärungsbedarf, bestimmt aber nicht, welcher Beleg richtig ist. Der Check ersetzt weder Förderberatung noch die Entscheidung der Förderstelle.
Die technische Übersicht zu Dokumenten, Lesbarkeit und Prüfumfang ist kostenlos. Befunde mit Fundstellen enthält der vollständige Bericht für 19,90 € brutto inklusive 19 % Mehrwertsteuer und einer Nachprüfung binnen 30 Tagen nach Zahlung.
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