Prüfgrundlagen / BAFA BEG EM · Einzelmaßnahmen

BAFA BEG EM: Unterlagen für den Verwendungsnachweis prüfen

Für Wohn- und Nichtwohngebäude mit Maßnahmen an Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung oder Heizungsoptimierung. Der Check prüft die Unterlagen für den Verwendungsnachweis; auch mehrere dieser Maßnahmengruppen können gemeinsam geprüft werden.

Geltungsbereich dieses Checks: Antragsdatum ab 21.07.2026, Nachweisphase nach Abschluss der Arbeiten. Das Datum bezeichnet den unterstützten Regelstand von FormalKorrekt, keinen allgemeinen Programmstart oder Anspruch.

Für welche Fälle?

  • Anträge ab 21.07.2026 in der Nachweisphase der drei genannten Maßnahmengruppen.
  • Eigenleistung, Vertretung, iSFP und Art des Heizsystems werden berücksichtigt, soweit angegeben.

Nicht abgedeckt

  • Heizungstausch, Gebäudenetze, Fachplanung, Contracting und weitere Sonderfälle umfasst dieser Check nicht vollständig.
  • Die technische Richtigkeit der Ausführung, Portalgültigkeit, konkrete Fristberechnung und Förderfähigkeit.

Unterlagen für den Verwendungsnachweis

Diese Übersicht beschreibt unseren Prüfumfang. Welche Unterlagen die Förderstelle verlangt, richtet sich nach Ihrem Fall und ihren Vorgaben. Die konkrete Liste im Check entsteht aus Ihren Angaben.

Tabellarische Belegübersicht und Rechnungen
Grundlage des hochgeladenen Prüfsatzes; Rechnungen als PDF für den BAFA-Upload.
Technischer Projektnachweis / TPN-ID
Portalangabe nach Durchführung; ein Dokument kann zum Abgleich hochgeladen werden.
Zuwendungsbescheid
Optional als unabhängige Referenz für Antragsteller und Objekt.
Zahlungsnachweise
Aufbewahren und gegebenenfalls einreichen; kein ausnahmsloser Sofortupload.
Ratenzahlungsvereinbarung
Nur bei vereinbarter Ratenzahlung.
BAFA-Vollmacht und Bestätigung zur Eigenleistung
Jeweils bei Vertretung beziehungsweise Eigenleistung.
Nachweis hydraulischer Abgleich
Bei wassergeführter Heizungsoptimierung als klärungsbedürftiger technischer Nachweis.

Was prüft FormalKorrekt?

Anforderungen an Rechnungen

  • Rechnungen werden auf PDF-Format und erkennbare Angaben zu Empfänger, Objektadresse, Maßnahme und deutscher Sprache geprüft. Bei vorhandener unabhängiger Referenz werden Empfänger und Objektangaben mit dem Bescheid abgeglichen.
  • Eine Beschreibung der Arbeitsleistung wird geprüft. Bei einer als reine Materialrechnung zur angegebenen Eigenleistung belegten Rechnung wird keine Arbeitsleistungsabrechnung verlangt.

Wenn Sie einen iSFP angeben, berücksichtigt der Check dies bei der Prüfung der im TPN genannten Ausstellerrolle. Ein gesonderter iSFP-Upload wird nicht verlangt. Für technische Details bei Heizungsoptimierung und Nichtwohngebäuden kann eine manuelle Klärung nötig sein.

Quelle, Regelstand und Grenzen

Offizielle Programmquelle ↗. Diese Prüfgrundlage wurde zuletzt am 26.9.2026 geprüft. Aktuelle Vorgaben und Fristen finden Sie bei der Förderstelle; ein Live-Abgleich mit dem Portal findet nicht statt.

Regelpaket bafa-beg-em-2026-07.4. Keine vollständige Abdeckung von Gebäudenetzen, Fachplanung, Contracting oder weiteren Sonderfällen. Bei mehreren Maßnahmen müssen alle enthaltenen Gruppen korrekt angegeben werden. Kein Portalabgleich, keine Echtheits-, Steuerrechts-, Technik-, Frist- oder Förderfähigkeitsentscheidung. Frühere Regelstände nicht geprüft.

Ein nicht erkanntes Merkmal kann im Original vorhanden sein. Ein abweichender Wert zeigt Klärungsbedarf, bestimmt aber nicht, welcher Beleg richtig ist. Der Check ersetzt weder Förderberatung noch die Entscheidung der Förderstelle.

Die technische Übersicht zu Dokumenten, Lesbarkeit und Prüfumfang ist kostenlos. Befunde mit Fundstellen enthält der vollständige Bericht für 19,90 € brutto inklusive 19 % Mehrwertsteuer und einer Nachprüfung binnen 30 Tagen nach Zahlung.

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